top of page

❤️ Testament zugunsten des Tierschutzes

Ein letzter Liebesbeweis an die Tiere, die uns ein Leben lang begleitet haben.

Es gibt Menschen, deren Liebe zu Tieren so tief geht, dass sie selbst über ihr eigenes Leben hinaus wirken möchte. Menschen, die sicherstellen wollen, dass jene Geschöpfe geschützt werden, die ihnen immer am Herzen lagen: unsere wunderbaren Katzen.

Ein Testament bietet die Möglichkeit, den eigenen Nachlass so zu gestalten, dass er weiterhin Gutes bewirkt – für Tiere in Not und für Organisationen, die sich

mit Herz und Hingabe um sie kümmern.

✍️ Ein Testament zu erstellen ist einfacher als gedacht

Viele Menschen wissen nicht, wie unkompliziert es ist, ein Testament zu verfassen. Es gibt zwei Wege, die beide gültig und anerkannt sind:

📝 1. Das handschriftliche Testament (privatschriftlich)

Ein Testament ist schnell erstellt und benötigt keinen Notar. Ein einfaches Blatt Papier genügt.

Wichtig ist lediglich:

  • vollständig handschriftlich verfasst

  • mit Datum, Ort und Unterschrift versehen

  • klar formuliert, wer Erbe oder Vermächtnisnehmer sein soll

  • optional: Hinweise zur Versorgung der eigenen Katzen

Diese Form ist besonders geeignet, wenn man unkompliziert und ohne Kosten seinen letzten Willen festhalten möchte.

🖋️ 2. Das notarielle Testament

Wer zusätzliche Sicherheit möchte, kann sein Testament auch

bei einem Notar erstellen lassen.

Das hat einige Vorteile:

  • Der Notar berät bei der Formulierung und stellt sicher, dass alles rechtlich eindeutig ist.

  • Das Testament wird beim zentralen Testamentsregister hinterlegt.

  • Es kann nicht verloren gehen oder übersehen werden.

  • „Besonders sinnvoll ist ein notarielles Testament, wenn Vermögen, Immobilien oder komplexere Wünsche bestehen – oder wenn sichergestellt werden soll, dass die eigenen Tiere nach dem Ableben zuverlässig versorgt, liebevoll betreut und in gute Hände vermittelt werden.“

💛 Liebevolle Vorsorge für Tiere und gute Zwecke

„In einem Testament kann selbstverständlich festgelegt werden, welche gemeinnützige Organisation das eigene Vermögen oder ein Vermächtnis erhalten soll. Ebenso kann darin bestimmt werden, dass im Todesfall die eigenen Katzen sofort in liebevolle Obhut genommen, fürsorglich betreut und in ein behütetes Zuhause vermittelt werden.

Ob man sich dabei für eine regionale Initiative, eine überregionale Tierschutzorganisation oder eine andere vertrauenswürdige Einrichtung entscheidet – wichtig ist, dass die Tiere, die einem ein Leben lang ans Herz gewachsen sind, auch danach gut aufgehoben sind.“

🐾 Die Babykatzenhilfe Eisenlauer gUG – verlässlich im Notfall

Viele Menschen wünschen sich, dass ihre eigenen Katzen im Ernstfall nicht allein bleiben. Die Babykatzenhilfe Eisenlauer gUG steht in solchen Situationen bereit:

  • Sie nimmt die Tiere sofort nach Benachrichtigung in Obhut

  • sorgt für liebevolle Betreuung

  • und vermittelt sie in ein behütetes, passendes Zuhause

Gleichzeitig ist die Babykatzenhilfe als gemeinnützig anerkannt und daher gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 16b ErbStG von der Erbschaft- und Schenkungsteuer befreit – jeder Beitrag kommt also direkt den Tieren zugute.

„Natürlich bleibt es jedem Menschen frei überlassen, welche Organisation er in seinem Testament bedenken möchte. Die Babykatzenhilfe Eisenlauer gUG

( haftungsbeschränkt  ) ist dabei lediglich eine mögliche, verlässliche Option, wenn es um die Versorgung der eigenen Katzen oder um ein Vermächtnis zugunsten hilfesuchender Tiere geht. Wichtig ist allein, dass die Tiere in liebevolle, verantwortungsvolle Hände kommen und dort die Fürsorge erhalten, die sie verdienen.“

bottom of page