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💛 Checkliste für Ehrenamtliche Helfer:innen bei der Babykatzenhilfe Eisenlauer

Damit Sie wissen, wie Sie in der Ausübung Ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit für die Babykatzenhilfe abgesichert sind – ganz gleich, ob bei der Pflege zuhause oder bei anderen Aufgaben (z. B. Fahrten, Abholung, Tierarztbesuche)

👉 Ihre Krankenversicherung

  • Ihre gesetzliche oder private Krankenversicherung übernimmt Ihre Behandlungskosten (Arzt, Medikamente, Impfungen).

  • Sie müssen nichts Besonderes tun – einfach wie gewohnt zum Arzt gehen.

👉 Unfallversicherung im Ehrenamt

  • Weil Sie offiziell für unsere Babykatzenhilfe Eisenlauer gUG ( haftungsbeschränkt ) tätig sind, sind Sie zusätzlich über die Berufsgenossenschaft gesetzlich Unfallversichert.             Der Versicherungsschutz gilt

  • während Ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit

  • auf dem direkten Hin- und Rückweg zu dieser Tätigkeit

  • Wichtig: Bitte melden Sie jeden Unfall sofort bei uns, damit wir ihn an die Berufsgenossenschaft weitergeben können.

👉 Unsere Betriebshaftpflichtversicherung

Wir verfügen über eine Betriebshaftpflichtversicherung, die Schäden abdeckt, die durch unsere Tätigkeit oder durch Tiere in unserer Obhut entstehen können. Versichert sind dabei ausschließlich Schäden an Dritten – also an anderen Personen oder deren Eigentum.

Das bedeutet: Wenn bei Ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit jemand anderes zu Schaden kommt oder fremdes Eigentum beschädigt wird, übernimmt unsere Versicherung die Kosten.

👉 Fahrten mit dem privaten Auto (Tierarzt, Pflegestelle, Abholung)

  • Viele Versicherungen werten ehrenamtliche Fahrten als privat. In diesen Fällen läuft alles ganz normal über Ihre eigene Kfz‑Versicherung.

  • Manche Versicherer stufen regelmäßige Tiertransporte jedoch als gewerbeähnlich ein. Dadurch kann es im Schadensfall zu Einschränkungen kommen.

  • Unsere Empfehlung: Bitte fragen Sie einmal kurz bei ihrer Kfz‑Versicherung nach, ob Fahrten für die Babykatzenhilfe Eisenlauer ( haftungsbeschränkt ) mitversichert sind. Das ist meist schnell geklärt und gibt Ihnen Sicherheit.

  • Unsere Betriebshaftpflichtversicherung deckt keine Schäden am privaten Auto und keine Kfz‑Unfälle ab. Sie schützt Sie ausschließlich bei Schäden, die Sie im Rahmen Ihrer Tätigkeit an Dritten verursachen.

  • Die gesetzliche Unfallversicherung über die Berufsgenossenschaft sichert Sie bei Wegeunfällen ab – zum Beispiel auf dem Weg zur Pflegestelle oder zum Tierarzt. Versichert sind dabei nur Personenschäden, nicht Schäden am Auto.

 👉 Ihre Sicherheit

  • Bitte gehen Sie immer vorsichtig mit den Katzen um und nutzen Schutzmaßnahmen(z. B. Handschuhe bei unsicheren Tieren).

  • Im Notfall: Sofort medizinische Hilfe holen und uns informieren.

  • Wir dokumentieren jeden Vorfall, damit ihr Versicherungsschutz gesichert ist.

👉👉❤️Kurz gesagt:

Ihre Krankenversicherung übernimmt ausschließlich ihre eigene medizinische Behandlung – also alles, was Sie selbst an Arzt‑, Medikamenten‑ oder Therapiekosten brauchen. Sie zahlt keine Schäden, die anderen entstehen.

 

Bei Unfällen, die im Rahmen Ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit passieren, greift die gesetzliche Unfallversicherung der Berufsgenossenschaft. Sie unterstützt Sie medizinisch und finanziell, damit Sie gut versorgt sind.

 

Und falls durch ihre Tätigkeit ein Schaden bei anderen entsteht, schützt

Sie unsere Betriebshaftpflicht.

Wenn Sie für die Babykatzenhilfe mit Ihrem privaten Auto unterwegs sind

(z. B. Tierarzt, Abholung, Pflegestelle), läuft das über Ihre eigene Kfz‑Versicherung. Bitte klären Sie einmal kurz mit Ihrer Versicherung, ob solche ehrenamtlichen Fahrten mitversichert sind.

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